SUP Board Verleih

Verleihsystem: First come, first SUP!
Nach Öffnung der Bar führen wir eine Anmeldeliste.
KEINE Reservierungen vorab!
Ausnahme sind Gruppenangebote, die aber ausschließlich im Zusammenhang mit einem Mindestverzehr und einem Beginn der SUP Nutzung zum Öffnungszeitpunkt einhergehen. Siehe: Gruppenangebot am Strand

1 Std. SUP leihen:
12,- € / Ermässigt 10,- € (für Studenten, Schüler, Region S Card Inhaber).

2 Std. SUP leihen:
20,- € / Ermässigt 15,- € (für Studenten, Schüler, Region S Card Inhaber).

3 Std. SUP leihen:
28,- € / Ermässigt 20,- € (für Studenten, Schüler, Region S Card Inhaber).

Pfand: gültiger Personalausweis oder EU Reisepass

Neopren leihen: inkl. bei Bordleihe wenn passend vorhanden (kein Anspruch)

Neopren Füsslinge leihen: inkl. bei Bordleihe wenn passend vorhanden (kein Anspruch)

Schwimmwesten: Inkl. wenn gewünscht, bei Minderjährigen Pflicht!


 

Sicherheitshinweise und die wichtigsten Regeln:

  • Haltet Euch bei entgegen kommenden Fahrzeugen rechts, denkt dran: Sportruderer sind schnell und weniger wendig! Nehmt Rücksicht! keep smiling ;-)

  • Paddelt entweder zuerst gegen die Strömung oder gegen den Wind, je nachdem was bei der Wetterlage schwieriger ist (ausprobieren!). So kommt ihr dann immer schneller und einfacher wieder zurück als wenn Ihr einfach drauf los paddelt.
  • Safty first! Seid Euch niemals zu schade auch andere auf Gefahrenstellen hin zu weisen. 

  • Wenn Ihr Fragen habt, wendet Euch an der Personal, es gibt keine „dummen“ Fragen!

  • Achtet auf Gegenstände im Wasser! Untiefen, Steine, Müll!

  • Zieht Euch den Wetterbedingungen entsprechend an (Neopren?

    Füsslinge? Windchill Jacke?)


A G B / Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Verleih von Boards, Paddel und Zubehör sowie für die Teilnahme an den Kursen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen der S-Projekt GmbH.

Die AGB Kurzform ist vor Ort zu unterschreiben.

1 Kursteilnehmer und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den SUP-Sport (Stand-UP-Paddling, Stehpaddeln) ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen SUP-Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 5 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Vermieter für daraus entstehende Schäden keine Haftung. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2 Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
2.1. Den Anweisungen des Ausbilders/Verleihers ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Bei Sturmwarnung (Dunkle Wolken, Wind kommt auf) ist umgehend die Verleihstation anzupaddeln und das Material zurückzugeben.

2.2. Der Vermieter ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, starker Nebel u. ä.) berechtigt, Touren und Trainings abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage die ihm überlassene Mietsache innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.
2.3. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist jederzeit folge zu leisten! Bei grob ordnungswidrigen oder fahrlässigen Verhalten oder Verhalten das dem Ansehen des Betriebes oder die Sicherheit dritter gefährdet, kann der Teilnehmer/Mieter vom weiteren Verlauf ausgeschlossen werden und es findet keine Rückerstattung statt.

3 Sorgfaltspflicht / Aufsichtspflicht

3.1. Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des SUP-Materials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die der Mieter bei Benutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache vollständig und persönlich zurückzugeben. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
3.2. Eltern haben Ihrer Aufsichtspflicht nach zu kommen und sind z.B. für das Tragen der Schwimmwesten und das Verhalten der Minderjährigen voll verantwortlich.

4. Haftung

4.1. Der Vermieter haftet als Schulungscenter nicht für Körper- und Personenschäden des Mieters, außer im Fall von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden des Mieters haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.2. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen und Garderobe wird keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen.

4.3. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei, sofern der Mieter diese Unfälle vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Außerdem stellt der Mieter den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.

4.4. Der Mieter übernimmt nach Übergabe der Mietsache die Haftung für diese und ist dem Vermieter für Materialschäden bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten ersatzpflichtig.
Der Wert wird mit dem Wiederbeschaffungswert des identischen Materials berechnet, mindestens jedoch mit 1000,- Euro.
 Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer oder gar seine minderjährigen Kinder, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften für die anderen Teilnehmer mit.

Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache haften Mieter und ggfs. Benutzer als Gesamtschuldner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

5 Verhaltenspflichten / Befahrungsregeln

5.1. Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke oder Vogel-/Fischschutzgebieten sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Während des „Stand-Up-Paddlings“ dürfen die Boards nur an öffentlichen Rastplätzen verlassen werden.

5.4. Der Konsum von Alkohol, Tabakwaren und Narkotika jedweder Art ist “an Board” untersagt.

6 Bergung der Mietsache

6.1. Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe der Mietsache unmöglich machen, so ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, damit eine einfache und kostengünstige Lösung herbeigeführt werden kann. Sieht sich der Vermieter zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise zurückzuholen, auch wenn dies nicht Teil der getroffenen Vereinbarung war, so trägt Mieter die Kosten für die damit verbundenen Maßnahmen gemäß nachfolgenden Tarifs, wenn er die kostenauslösenden Maßnahmen vorwerfbar verursacht hat.

6.2. Für Bergung etc. der Mietsache werden pro Stunde € 70,- und für das Fahrzeug pro Kilometer € 2,- zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet. Der Ersatz möglicher Materialschäden richtet sich nach Ziffer 4. dieser Vereinbarung.

7 Unwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am Nächsten kommt.

8 Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover

9 Die Rückgabe muss Absprachegemäß, aber auf jeden Fall während der Öffnungszeiten des Strandleben erfolgen!